Corona-Regeln ab September 2021

Grundregel: Abstand, Maske und Corona-Warn-App nutzen

Die aktuell geltende sächsische Coronaschutzverordnung erlaubt Gottesdienste und Gemeindekreise unter Beachtung der Hygieneauflagen. Für die Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens hat das Landeskirchenamt entsprechende Regeln veröffentlicht, die in dem Orientierungsplan für die verschiedenen Inzidenzen zusammengefasst sind.

Deren wichtigste Punkte: 

Ab Inzidenz 35:

  • medizinischer Mund-Nase-Schutz tragen
  • Sicherheitsabstände einhalten
  • Kontaktnachverfolgung

Die Kontaktnachverfolgung soll laut Verordnung bevorzugt mit der Corona-Warn-App erfolgen. Dazu gibt es am Kircheneingang einen entsprechenden QR-Code. Wer sich mit der Corona-Warn-App eincheckt, hat folgende Vorteile: 

  • Hoher Datenschutz.
  • Sofortige Information, wenn eine in der Veranstaltung aufgetretene Infektion gemeldet wird (ohne Umweg über das Gesundheitsamt).
  • Keine Addressangabe in Listen mehr erforderlich.
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