Maßnahmen in Gottesdiensten und Veranstaltungen zum Infektionsschutz

Aktualisierung: 2. November 2020

In den Mitteilungen des Landeskirchenamtes zur Umsetzung der Corona-Schutzverordnung vom 30. Oktober 2020 heißt es für den Bereich der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens: 

  • Das Gebot der Kontaktbeschränkung sollte - wo immer möglich - verantwortlich umgesetzt werden. Nur so lassen sich die Zahlen der Neuinfektionen wirkungsvoll begrenzen. Hier sollten wir als Kirche verantwortlich und solidarisch handeln.
     
  • Folgende Maßnahmen sind in allen Gottesdiensten und Veranstaltungen umzusetzen:
    • Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in allen Gottesdiensten und Veranstaltungen
    • durchgängiges Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (ausgenommen hiervon sind nur die liturgisch Handelnden bzw. Sprechenden, gemeint sind damit Einzelpersonen; auf die Mindestabstände zu anderen Menschen ist dabei zu achten)
    • personenbezogene Kontaktdatenerfassung und deren (vor dem Zugriff Dritter geschützte) Aufbewahrung für einen Monat (Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Postleitzahl).
    • Vorliegen und Umsetzung eines schriftlichen Hygienekonzeptes mit darin ermittelten maximalen Belegungszahlen unter Einhaltung der 1,5 m Abstand und Benennung eines Ansprechpartners für die Einhaltung des Hygienekonzeptes für jeden Gottesdienst und jede Veranstaltung  
    • allgemeine Hygiene-Maßnahmen und regelmäßiges Lüften von Räumen.

Weitere Informationen enthält die stets aktualisierte Seite der Landeskirche:

https://engagiert.evlks.de/mitteilungen/zum-umgang-mit-der-coronavirus-pandemie/

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